Nofels
Teilbares Baugrundstück im sonnigen Naherholungsgebiet
Kaufpreis: | Auf Anfrage |
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Katastralgemeinde: |
92116 Nofels |
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Grundstücksgröße: |
1.167 m² lt. GB |
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Form: |
rechteckig |
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Widmung: |
Bauwohngebiet (BW) |
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Baugrundlagen der Stadt Feldkirch: |
Es besteht eine Überschreitung der Baubemessungszahlung zu erlangen, dies wird in Aussicht gestellt, bei; |
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Baunutzungszahl: |
BNZ 50 lt. Gemeinde |
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Geschoßzahl: |
HGZ 2 lt. Gemeinde, zzgl. KG und Satteldach |
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Zufahrt: |
über eine Privatstraße mittels Dienstbarkeit |
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Lage: |
eben - flach, schöne Fernsicht |
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Übernahme: |
ab sofort |
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Kanalanschluss: |
vorhanden |
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Waseranschluss: |
vorhanden |
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Strom: |
vorhanden |
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Erdgas: |
vorhanden |
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Ausblick: | ✓Berge ✓Fernblick |
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Derzeitige Nutzung: | ✓ frei | |
Lage: | ✓ sonnig & ruhig |
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Nebenkosten: | 3,5% Grunderwerbsteuer 1,1% Grundbucheintragung 3,6 % Maklerhonorar inkl. 20% Ust Vertragserrichtungskosten Barauslagen für Beglaubigungen |
Beschreibung
Am „Nofler Siedlungsrand“, angrenzend zum Naherholungsgebiet, bieten wir hier ein großes Baugrundstück mit einem Bestandsobjekt zum Kauf an.
Die ideale Wohnqualität in dieser Wohngegend gilt als besonders hoch einzustufen. Die Kombination zwischen optimaler Infrastruktur und Naherholungs-, Ruhegebiet lassen keine Wünsche mehr offen.
Das sonnige Baugrundstück, im Ausmass von 1.167 m², verfügt über eine optimal bebaubare, rechteckige Form in südwestlicher Ausrichtung. Bemaßung ca. 26 m x 46 m.
Die Zufahrt führt über eine Privatstraße, wobei diese mittels Dienstbarkeit gesichert ist.
Es besteht eine Überschreitung der Baubemessungszahlung zu erlangen, dies wird in Aussicht gestellt, wenn;
“Städtebau-Bonus“
Bei einer besonders qualitätsvollen Einbindung in die gegebene Situation und einer überdurchschnittlich hohen Gestaltungsqualität.
“Nachverdichtungs-Bonus“
Im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung von Bestandsobjekten.
Die Baugrundlagen der Stadt Feldkirch wurden mit einer Geschoßzahl von 2 zzgl. Kellergeschoss und Satteldach sowie einer Baunutzungszahl von 50 übermittelt.
Hierzu stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Abt. Stadtplanung der Stadt Feldkirch zur Verfügung.
Wir empfehlen generell, jedes Bauvorhaben vorab mit der Baubehörde der Stadt Feldkirch übereinstimmend zu prüfen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Baufläche zu teilen.
Hierzu wird der Verkauf erst abgeschlossen, sollten beide Hälften dem Verkauf zugeführt werden können.
Weiters kann das Bestandsobjekt einer Generalsanierung zu unterzogen werden. Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des Objektes wird kein Energieausweis vorgelegt.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder einer gemeinsamen Besichtigung zur Verfügung.
Es lohnt sich.
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